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Bundesnetzagentur prüft Frequenz-Mitnutzung: Kommt der Vorteil für 1&1?
Im deutschen Mobilfunkmarkt bahnt sich eine regulatorische Weichenstellung an: Die Bundesnetzagentur prüft neue Regelungen zur Nutzung von Low-Band-Frequenzen – also jenen besonders wertvollen Frequenzbereichen unter 1 GHz.
Im Fokus steht dabei auch der vierte Netzbetreiber 1&1, der aktuell sein eigenes 5G-Netz ausbaut, bei der Flächenabdeckung jedoch weiterhin auf Kooperationen angewiesen ist.
Warum sind Low-Band-Frequenzen so wichtig?
Frequenzen unter 1 GHz gelten als besonders wertvoll, weil sie:
- 📡 große Flächen mit wenigen Sendemasten versorgen können
- 🏢 eine bessere Indoor-Abdeckung ermöglichen
- 📶 stabile LTE- und 5G-Grundversorgung sicherstellen
Gerade im ländlichen Raum sind diese Frequenzen entscheidend für Netzqualität und Versorgungssicherheit.
Was prüft die Bundesnetzagentur?
Die Behörde analysiert, ob bestehende Frequenzinhaber verpflichtet werden könnten, ihre Low-Band-Kapazitäten unter bestimmten Bedingungen mit anderen Netzbetreibern zu teilen.
Betroffen wären insbesondere:
- Telekom
- Vodafone
- O2 (Telefónica Deutschland)
Kommt es zu einer verpflichtenden Mitnutzung, könnte das den Wettbewerb deutlich verändern.
Welche Auswirkungen hätte das?
Eine Regulierung zur Frequenz-Mitnutzung könnte:
- den Ausbau beschleunigen
- Wettbewerb stärken
- Netzqualität angleichen
- langfristig Einfluss auf Tarifpreise haben
Für Verbraucher bedeutet mehr Wettbewerb in der Regel bessere Konditionen – zumindest mittelfristig.
Einordnung
2026 ist nicht nur ein Jahr des 5G-Ausbaus, sondern auch ein Jahr regulatorischer Entscheidungen. Die Frequenzpolitik der Bundesnetzagentur wird maßgeblich bestimmen, wie sich der Mobilfunkmarkt in den kommenden Jahren entwickelt. Wir beobachten die weiteren Schritte genau.

