Bundesnetzagentur prüft Frequenz-Mitnutzung: Kommt der Vorteil für 1&1?

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Bundesnetzagentur prüft Frequenz-Mitnutzung: Kommt der Vorteil für 1&1?

Im deutschen Mobilfunkmarkt bahnt sich eine regulatorische Weichenstellung an: Die Bundesnetzagentur prüft neue Regelungen zur Nutzung von Low-Band-Frequenzen – also jenen besonders wertvollen Frequenzbereichen unter 1 GHz.

Im Fokus steht dabei auch der vierte Netzbetreiber 1&1, der aktuell sein eigenes 5G-Netz ausbaut, bei der Flächenabdeckung jedoch weiterhin auf Kooperationen angewiesen ist.


Warum sind Low-Band-Frequenzen so wichtig?

Frequenzen unter 1 GHz gelten als besonders wertvoll, weil sie:

  • 📡 große Flächen mit wenigen Sendemasten versorgen können
  • 🏢 eine bessere Indoor-Abdeckung ermöglichen
  • 📶 stabile LTE- und 5G-Grundversorgung sicherstellen

Gerade im ländlichen Raum sind diese Frequenzen entscheidend für Netzqualität und Versorgungssicherheit.


Was prüft die Bundesnetzagentur?

Die Behörde analysiert, ob bestehende Frequenzinhaber verpflichtet werden könnten, ihre Low-Band-Kapazitäten unter bestimmten Bedingungen mit anderen Netzbetreibern zu teilen.

Betroffen wären insbesondere:

  • Telekom
  • Vodafone
  • O2 (Telefónica Deutschland)

Kommt es zu einer verpflichtenden Mitnutzung, könnte das den Wettbewerb deutlich verändern.


Welche Auswirkungen hätte das?

Eine Regulierung zur Frequenz-Mitnutzung könnte:

  • den Ausbau beschleunigen
  • Wettbewerb stärken
  • Netzqualität angleichen
  • langfristig Einfluss auf Tarifpreise haben

Für Verbraucher bedeutet mehr Wettbewerb in der Regel bessere Konditionen – zumindest mittelfristig.


Einordnung

2026 ist nicht nur ein Jahr des 5G-Ausbaus, sondern auch ein Jahr regulatorischer Entscheidungen. Die Frequenzpolitik der Bundesnetzagentur wird maßgeblich bestimmen, wie sich der Mobilfunkmarkt in den kommenden Jahren entwickelt. Wir beobachten die weiteren Schritte genau.

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